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WESTRO GmbH & Co. KG Industrie- und Feuerungsbau - Deutschland
Firmenprofil
- Handelsregisternummer
- HRA12640 DUISBURG
- Firmenstatus
- EINGETRAGEN
- Land
- Deutschland
Landes-Besonderheiten
- Gericht
- DE/Duisburg
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WESTRO GmbH & Co. KG Industrie- und Feuerungsbau Firmenbeschreibung
- WESTRO GmbH & Co. KG Industrie- und Feuerungsbau ist eine in Deutschland registrierte Firma mit der Register-Nr. HRA12640 DUISBURG. Ihr derzeitiger Status ist "eingetragen". Die Firma kann schriftlich über erreicht werden.
Jetzt sichern WESTRO GmbH & Co. KG Industrie- und Feuerungsbau HandelsregisterauszugListe der GesellschafterGesellschaftsvertragJahresabschlussChronologischer Auszug
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
- 22.08.2019 Neueintragung
- HRA *: WESTRO GmbH & Co. KG Industrie- und Feuerungsbau, Oberhausen, Max-Planck-Ring *, * Oberhausen. (Die Gesellschaft befasst sich mit der Herstellung von Industrie- und Feuerungsanlagen aller Art, sowie der Beteiligung an anderen Unternehmen dieser und ähnlicher Art, ferner die Errichtung von Bauten jeder Art, schließlich der Vertrieb von Baumaterialien aller Art.). KG. Geschäftsanschrift: Max-Planck-Ring *, * Oberhausen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Böhler Beteiligungsgesellschaft mbH, Oberhausen (Amtsgericht Duisburg HRB *). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der WESTRO GmbH Industrie- und Feuerungsbau, Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HR B *) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom *.*.*. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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WESTRO GmbH & Co. KG Industrie- und Feuerungsbau
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Handelsregisterauszug
Amtlicher Nachweis der Existenz des Unternehmens
Liste der Gesellschafter
Angaben zu den Eigentumsverhältnissen
Gesellschaftsvertrag
Gründungsdokumente
Jahresabschluss
Finanzdaten zum letzten Berichtsjahr
Chronologischer Auszug
Vollständige Aufzeichnung der eintragungsfähigen Änderungen