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Verwaltung Zweite MPC Bioenergie Brasilien GmbH - Palmaille 67, 22767 Hamburg, Deutschland
Firmenprofil
- Handelsregisternummer
- HRB115244 HAMBURG
- Firmenstatus
- EINGETRAGEN
- Land
- Deutschland
- Protokollierter Sitz
- Palmaille 67
- 22767 Hamburg Palmaille 67, 22767 Hamburg DE
Firmendetails
- Geschäftszweig
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Gründungsdatum
- 21.09.2010
- Alter der Firma 2010-09-21 13 Jahre
Eigentumsverhältnisse
- Anteilskapital
- 25.000,00 EUR
Landes-Besonderheiten
- Gericht
- DE/Hamburg
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Verwaltung Zweite MPC Bioenergie Brasilien GmbH Firmenbeschreibung
- Verwaltung Zweite MPC Bioenergie Brasilien GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB115244 HAMBURG. Ihr derzeitiger Status ist "eingetragen". Die Firma wurde 21.09.2010 registriert. Die Firma kann schriftlich über Palmaille 67 erreicht werden.
Jetzt sichern Verwaltung Zweite MPC Bioenergie Brasilien GmbH HandelsregisterauszugListe der GesellschafterGesellschaftsvertragJahresabschlussChronologischer Auszug
Sie befinden sich hier: Verwaltung Zweite Mpc Bioenergie Brasilien Gmbh - Palmaille 67, 22767 Hamburg, Deutschland
- 2010-09-21
- 0-2
- 3-5
- 6-20
- 21-50
- 51+
- Jahre
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
- 22.08.2019 Löschung
- HRB *: Verwaltung Zweite MPC Bioenergie Brasilien GmbH, Hamburg, Palmaille *, * Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der BHG Bioenergie Holding Verwaltung GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB *) verschmolzen. Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers am *.*.* eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § * Abs. * UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Verwaltung Zweite MPC Bioenergie Brasilien GmbH
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Handelsregisterauszug
Amtlicher Nachweis der Existenz des Unternehmens
Liste der Gesellschafter
Angaben zu den Eigentumsverhältnissen
Gesellschaftsvertrag
Gründungsdokumente
Jahresabschluss
Finanzdaten zum letzten Berichtsjahr
Chronologischer Auszug
Vollständige Aufzeichnung der eintragungsfähigen Änderungen