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  • Hero-Apps Betriebs UG (haftungsbeschränkt) - Hamburg, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB154205 HAMBURG
Firmenstatus
EINGETRAGEN
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Hamburg
Hamburg DE

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
aktuell
Gericht
DE/Hamburg

Hero-Apps Betriebs UG (haftungsbeschränkt) Firmenbeschreibung

Hero-Apps Betriebs UG (haftungsbeschränkt) ist eine in Deutschland registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB154205 HAMBURG. Ihr derzeitiger Status ist "eingetragen". Die Firma kann schriftlich über Hamburg erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 19.03.2021 Veränderung
    • HRB *: Hero-Apps Betriebs UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Rothenbaumchaussee *, D-* Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom *.*.* hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § * und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um *,* EUR auf *.*,* EUR beschlossen. *.*,* EUR.
    • 26.09.2019 Veränderung
      • HRB *: Hero-Apps Betriebs UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Rothenbaumchaussee *, * Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom *.*.* hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ * (Stammkapital) und * und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um *,* EUR auf *.*,* EUR beschlossen. *.*,* EUR.
    • 02.09.2019 Veränderung
      • HRB *: Hero-Apps Betriebs UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Rothenbaumchaussee *, * Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der OPUSHERO Vertriebs UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB *) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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