• DE
  • ADP GmbH - Königsallee 60 F, 40212 Düsseldorf, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB71058 DÜSSELDORF
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Königsallee 60 F, 40212 Düsseldorf
Königsallee 60 F, 40212 Düsseldorf DE

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
25.000,00 EUR

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
aktuell
Gericht
DE/Düsseldorf

ADP GmbH Firmenbeschreibung

ADP GmbH ist eine in Deutschland registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB71058 DÜSSELDORF. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma kann schriftlich über Königsallee 60 F, 40212 Düsseldorf erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 22.03.2022 Veränderung
    • HRB *: ADP GmbH, Elisabethstr. *-*, D-* Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom *.*.* hat die grenzüberschreitende formwechselnde Umwandlung in die gleichzeitig errichtete ADP Srl mit dem Sitz in Bosconero (Italien) beschlossen. Der Formwechsel wird wirksam, wenn die Voraussetzungen nach dem Recht Italiens erfüllt sind.
    • 17.09.2021 Veränderung
      • HRB *: ADP GmbH, Düsseldorf, Elisabethstr. *-*, D-* Düsseldorf. Dem Registergericht ist ein Verlegungsplan über den geplanten grenzüberschreitenden Formwechsel der GmbH nach deutschem Recht unter der Firma ADP GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB *) in eine GmbH nach italienischem Recht (societa a responsabilita limitata) unter der Firma ADP s.r.l. mit Sitz in Bosconero/Italien eingereicht worden.A. Für Gläubiger Vor dem Hintergrund, dass die ADP GmbH nach Verlegung eine italienische s.r.l. sein wird, richten sich die Rechte der Gläubiger nach § *j Umwandlungsgesetz: § *j Umwandlungsgesetz: Schutz der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (*) Unterliegt die übernehmende oder neue Gesellschaft nicht dem deutschen Recht, ist den Gläubigern einer übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.(*) Das Recht auf Sicherheitsleistung nach Absatz * steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu * Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Gegenüber den Gläubigern wird klargestellt, dass nach Wirksamwerden des grenzüberschreitenden Formwechsels die neue Gesellschaft, mithin die ADP s.r.l. neue Schuldnerin der Gläubiger sein wird, ohne dass ein Rechtsverlust entsteht. Bestehende Ansprüche sind soweit vorhanden, nach Formwechseln gegenüber der ADP s.r.l. an ihren Sitz in Italien geltend zu machen und bleiben inhaltlich unberührt. Mangels der Existenz einer aufnehmenden Gesellschaft, ist auf etwaige Gläubigerrechte der aufnehmenden Gesellschaft nicht hinzuweisen.B. Für MinderheitsgesellschafterSämtliche Gesellschafter haben der Verlegung zugestimmt, nichtsdestotrotz stehen diesen folgende Rechte zu: § *h Umwandlungsgesetz: Verbesserung des Umtauschverhältnisse (*) § * Abs. * und § * gelten für die Anteilsinhaber einer übertragenden Gesellschaft nur, sofern die Anteilsinhaber der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, die dem Recht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegen, dessen Rechtsvorschriften ein Verfahren zur Kontrolle und Änderung des Umtauschverhältnisses der Anteile nicht vorsehen, im Verschmelzungsbeschluss ausdrücklich zustimmen.(*) § * gilt auch für Anteilsinhaber einer übertragenden Gesellschaft, die dem Recht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt, wenn nach dem Recht dieses Staates ein Verfahren zur Kontrolle und Änderung des Umtauschverhältnisses der Anteile vorgesehen ist und deutsche Gerichte für die Durchführung eines solchen Verfahrens international zuständig sind.sowie § *i Umwandlungsgesetz: Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan (*) Unterliegt die übernehmende oder neue Gesellschaft nicht dem deutschen Recht, hat die übertragende Gesellschaft im Verschmelzungsplan oder in seinem Entwurf jedem Anteilsinhaber, der gegen den Verschmelzungsbeschluss der Gesellschaft Widerspruch zur Niederschrift erklärt, den Erwerb seiner Anteile gegen eine angemessene Barabfindung anzubieten. Die Vorschriften des Aktiengesetzes über den Erwerb eigener Aktien sowie des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mbH über den Erwerb eigener Geschäftsanteile gelten entsprechend, jedoch sind § * Abs. * Satz * des Aktiengesetzes und § * Abs. * Satz * zweiter Halbsatz erste Alternative des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mbH insoweit nicht anzuwenden. § * Abs. * Satz * und * sowie Abs. * und die §§ *, * und * gelten entsprechend.(*) Die §§ * und * gelten für die Anteilsinhaber einer übertragenden Gesellschaft nur, sofern die Anteilsinhaber der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, die dem Recht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegen, dessen Rechtsvorschriften ein Verfahren zur Abfindung von Minderheitsgesellschaftern nicht vorsehen, im Verschmelzungsbeschluss ausdrücklich zustimmen. § * gilt auch für Anteilsinhaber einer übertragenden Gesellschaft, die dem Recht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt, wenn nach dem Recht dieses Staates ein Verfahren zur Abfindung von Minderheitsgesellschaftern vorgesehen ist und deutsche Gerichte für die Durchführung eines solchen Verfahrens international zuständig sind. Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei ADP GmbH, Elisabethstraße * bis *, * Düsseldorf.
    • 11.11.2020 Veränderung
      • HRB *: ADP GmbH, Düsseldorf, Elisabethstr. *-*, D-* Düsseldorf. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Elisabethstr. *-*, D-* Düsseldorf.
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