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  • Wilhelm Bartels e.K., Inh. Luise Bartels - Köbbinghausen 2, 58840 Plettenberg, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRA4750 ISERLOHN
Firmenstatus
EINGETRAGEN
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Köbbinghausen 2
58840 Plettenberg
Köbbinghausen 2, 58840 Plettenberg DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Einzelkaufmann
Gründungsdatum
16.11.2011
Alter der Firma
2011-11-16 12 Jahre

Landes-Besonderheiten

Gericht
DE/Iserlohn

Wilhelm Bartels e.K., Inh. Luise Bartels Firmenbeschreibung

Wilhelm Bartels e.K., Inh. Luise Bartels ist eine in Deutschland als Einzelkaufmann registrierte Firma mit der Register-Nr. HRA4750 ISERLOHN. Ihr derzeitiger Status ist "eingetragen". Die Firma wurde 16.11.2011 registriert. Die Firma kann schriftlich über Köbbinghausen 2 erreicht werden.
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2011-11-16 12 Jahre
  • 0-2
  • 3-5
  • 6-20
  • 21-50
  • 51+
  • Jahre

Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 22.08.2019 Löschung
    • HRA *: Wilhelm Bartels e. K., Inh. Luise Bartels, Plettenberg, Köbbinghausen *, * Plettenberg. Die Firma ist erloschen.
    • 18.11.2011 Neueintragung
      • Wilhelm Bartels e.K., Inh. Luise Bartels, Plettenberg, Köbbinghausen *, * Plettenberg. (Der An- und Verkauf von Handelswaren aller Art, insbesondere Bodenbeläge. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Zweigniederlassungen gründen.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Köbbinghausen *, * Plettenberg. Inhaber: Bartels, Luise, Plettenberg. Der Inhaber hat das Vermögen der Wilhelm Bartels GmbH mit Sitz in Plettenberg (Amtsgericht Iserlohn HRB *) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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