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  • Schuhhaus Meyer GmbH & Co. KG - Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRA9595 BAD OEYNHAUSEN
Firmenstatus
EINGETRAGEN
Land
Deutschland

Landes-Besonderheiten

Gericht
DE/Bad Oeynhausen

Schuhhaus Meyer GmbH & Co. KG Firmenbeschreibung

Schuhhaus Meyer GmbH & Co. KG ist eine in Deutschland registrierte Firma mit der Register-Nr. HRA9595 BAD OEYNHAUSEN. Ihr derzeitiger Status ist "eingetragen". Die Firma kann schriftlich über erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 06.09.2019 Veränderung
    • HRA *: Schuhhaus Meyer GmbH & Co. KG, Lübbecke, Lange Straße *, * Lübbecke. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am *.*.* wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
    • 22.08.2019 Veränderung
      • HRA *: Schuhaus Meyer GmbH & Co. KG, Lübbecke, Lange Straße *, * Lübbecke. Eintragung lfd. Nr. * vom *.*.* von Amts wegen aufgrund eines Schreibfehlers berichtigt: Neue Firma: Schuhhaus Meyer GmbH & Co. KG.
    • 21.08.2019 Veränderung
      • HRA *: Wischnewski GmbH & Co. KG, Lübbecke, Lange Straße *, * Lübbecke. Die Firma lautet nunmehr: Neue Firma: Schuhaus Meyer GmbH & Co. KG. Zweigniederlassung errichtet unter Firma: ABC - Schuhe Zweigniederlassung der Firma Schuhhaus Meyer GmbH & Co. KG, * Lübbecke, Geschäftsanschrift: Lange Straße *, * Lübbecke. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom *.*.* sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom *.*.* und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom *.*.* Teile des Vermögens der Schuhhaus Meyer e. K. mit Sitz in Lübbecke (Amtsgericht Bad Oeynhausen HR A *) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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