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  • RASAL Quality-Control GmbH - Cronenberger Str. 73, 42651 Solingen, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB17624 WUPPERTAL
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Cronenberger Str. 73
42651 Solingen
Cronenberger Str. 73, 42651 Solingen DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
03.03.1988

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
50.000,00 DEM

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
DISSOLVED
Gericht
DE/Wuppertal

RASAL Quality-Control GmbH Firmenbeschreibung

RASAL Quality-Control GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB17624 WUPPERTAL. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 03.03.1988 registriert. Die Firma kann schriftlich über Cronenberger Str. 73 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 21.05.2019 Löschung
    • HRB *: RASAL Quality-Control GmbH, Solingen, Cronenberger Str. *, * Solingen. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
    • 09.03.2018 Löschung
      • HRB *: RASAL Quality-Control GmbH, Solingen, Cronenberger Str. *, * Solingen. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § * Absatz * FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Löschungsankündigung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt. Die Frist beginnt mit dem Datum der Bekanntmachung. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland *, * Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Löschungsankündigung bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
    • 09.03.2018 Löschung
      • Löschungsankündigung
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