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  • die Fliese Lischer & Bißoir GmbH - Herzogstr., 5, 67435, Neustadt an der Weinstraße, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB41880 LUDWIGSHAFEN A.RHEIN (LUDWIGSHAFEN)
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Herzogstr.
5
67435
Neustadt an der Weinstraße
Herzogstr., 5, 67435, Neustadt an der Weinstraße DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
20.10.1988
Gelöscht am:
-

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
50.000,00 DEM

Landes-Besonderheiten

Gericht
DE/Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Ehemalige Namen
Lischer & Bissoir GmbH
Anschrift (Hauptstandort)
Herzogstr. 5
67435 Neustadt
DE
Herzogstr. 5, 67435 Neustadt DE

die Fliese Lischer & Bißoir GmbH Firmenbeschreibung

die Fliese Lischer & Bißoir GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB41880 LUDWIGSHAFEN A.RHEIN (LUDWIGSHAFEN). Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 20.10.1988 registriert. die Fliese Lischer & Bißoir GmbH hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen Lischer & Bissoir GmbH ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Herzogstr. erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 22.08.2019 Veränderung
    • HRB *: die Fliese Lischer & Bißoir GmbH, Neustadt/Wstr., Herzogstr. *, * Neustadt. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom *.*.* im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der die Fliese Ralf Bißoir e. K. (Amtsgericht Ludwigshafen HRA *) auftretenden Kaufmann Ralf Bißoir übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers, welche heute erfolgt ist. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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